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Die IFLA bei der WIPO: Einsatz für ein wissenschafts- und bibliotheksfreundliches Copyright  

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Resource ID

14

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Contributed by

Admin User

Named person(s)

Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin und IFLA Committee on Copyright and Other Legal Matters

Date

04 February 2014

Usage terms

CC-BY-NC-ND

License url

Creative Commons logo with terms by-nc-nd

Caption

Urheberrecht ist international. Man mag es kaum glauben, aber Regelungen auf völkerrechtlicher Ebene sind ausschlaggebend für das, was Bibliotheken auf lokaler Ebene tun dürfen. Das, was in den internationalen Verträgen festgelegt wird, muss durch die Staaten, die Teil dieser Vereinbarungen sind, in den eigenen Gesetzen umgesetzt werden. Die internationalen Urheberrechtsverträge wie z.B. die Berner Übereinkunft oder der World Copyright Treaty dienen bisher vor allem dazu, ein weltweit einheitliches (hohes) Schutzniveau festzulegen. Bibliotheksarbeit spielt sich - rechtlich gesehen - großenteils in Bereichen ab, wo dieser Urheberrechtsschutz das ausnahmsweise erlaubt, ohne dass Urheber bzw. Rechteinhaber wie i.B. Verlage um Zustimmung gebeten werden müssen. Ohne solche "Ausnahmen" in den nationalen Urheberrechtsgesetzen, dürften Bibliotheken z.B. keine Kopien erstellen und versenden, digitale Semesterapparate aufbauen und noch nicht einmal Bücher verleihen. Diese Ausnahmeregeln sind in allen Ländern unterschiedlich weit und oft kompliziert. Das erschwert besonders die grenzüberschreitenden Dienste, wie internationalen Kopienversand, Bücherkauf im Ausland, aber auch das Ins-Netz-Stellen von Werken, die in verschiedenen Staaten unterschiedlich lang rechtlich geschützt sein können oder für die es in einigen Staaten als "Verwaiste Werke" besondere Regeln gibt, in anderen nicht.

Die IFLA und der DBV setzen sich deshalb für internationale Regeln ein, die diese Schwierigkeiten in einigen Bereichen beseitigen sollen: Ausnahmeregeln sollen in den WIPO-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden, so dass Services von Bibliotheken, die über den nationalen Bereich hinaus gehen (und das sind in Zeiten den World Wide Web viele) nicht durch rechtliche Hürden verhindert oder übermäßig erschwert werden. In den einschlägigen WIPO-Verhandlungen vom 17.-20. Dezember 2013 hat sich allerdings einmal wieder gezeigt, dass Rechteinhaber-Lobbyisten und auch viele Regierungsvertreter solchen Regeln ablehnend gegenüber stehen. Ob am Ende der Verhandlungen eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung und damit Harmonisierung bestimmter Ausnahregeln einhergehen wird, ist daher mehr als unsicher. Aberf nichts ist unmöglich: Ein Großteil der Mitgliedstaaten aus Afrika, Lateinamerika und Asiens (vor allem solche, deren Rechteinhaber-Lobby weniger stark) ist, stehen auf Seiten der Bibliotheksverbände, die vom WIPO-Sekretariat vor Ort Gelegenheit zu ausführlichen Stellungnahmen bekamen.

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